News vom: 12.04.2011
Förderprogramme nutzen - Kosten sparen
Informationen zu staatlichen Hilfen und finanzieller Unterstützung bei der Osteopathieausbildung bzw. Postgraduiertenkursen ......
Liebe Schülerinnen und Schüler, Interessentinnen und Interessenten,
wir möchten an dieser Stelle auf mögliche Förderungen für die Ausbildung sowie für die Postgraduierten-Kurse eingehen. Gerne unterstützen wir Euch/Sie bei der Antragstellung und helfen, wo wir können.
Im Folgenden stellen wir kurz einige Förderprogramme vor und bitten Euch/Sie bei Interesse, unter dem jeweiligen Link die Antragsbedingungen nachzulesen.
www.esf.de
www.arbeit.nrw.de
www.mags.nrw.de
www.weiterbildungsberatung-nrw.de
In NRW gibt es nun schon seit Jahren den Bildungsscheck, der auch von uns akzeptiert wird. Gefördert werden hier alle 2 Jahre max. 500,--€ für eine Ausbildung/Kurs. Der Scheck kann vom Kursteilnehmer oder aber über den Arbeitgeber eingereicht werden.
www.bildungsscheck.nrw.de
www.arbeit.nrw.de
Ganz neu ist der Prämiengutschein, der von der Bundesregierung einmalig für die gesamte Ausbildungsdauer gezahlt wird. Der Prämiengutschein in Höhe von 500,--€ ist jedoch an Einkommensgrenzen gebunden (25.600,-- bzw. 51.200,--) und wird nur vor Ausbildungsbeginn ausgestellt.
www.bildungspraemie.info
In Sachsen finanziert die SAB jährlich die Ausbildung zum Osteopathen. Hier müssen drei Vergleichsangebote von verschiedenen Schulen eingereicht werden, dann können bis zu 80% der Kosten erstattet werden. Die Antragstellung kann vom Arbeitnehmer oder aber auch über den Arbeitgeber erfolgen. Wichtig hier:der Arbeitgeber muss in Sachsen ansässig sein, die Firma darf nicht mehr als 49 Mitarbeiter haben, er muss komplett in Vorleistung gehen (auf Antrag auch jährlich mgl.).
www.sab.sachsen.de
Nun, da das neue Kursjahr begonnen hat, haben wir Rückmeldungen mehrerer unserer Schüler vorliegen. Die Anträge bei der SAB wurden genehmigt und eine Förderzusage erteilt! Hier ist es nicht wichtig, wann die Ausbildung begonnen wurde. Die Zusage ist erteilt, die Förderung wird jedoch erst nach erfolgreichem Abschuss der Oteopathieausbildung gezahlt.
Die Förderung über die SAB wird bis 2014 gewährt bzw. genehmigt - ob es dann eine Anschlussförderung gibt, bleibt noch abzuwarten, Infos hierzu werden sofort veröffentlicht.
Bei den einzelnen Stellen der SAB gibt es viele verschiedenen Förderprogramme, die in Höhe und Förderdauer differieren.
In Niedersachen werden ebenfalls zwischen 50% und 90% gefördert. Jedoch darf hier die gesamte Ausbildung noch nicht begonnen haben.
www.bus-gmbh.de
Das MeisterBafög wird leider nicht für unsere Ausbildung anerkannt. Hier muss/darf die Fortbildung nicht mehr als 48 Monate dauern, egal, wann man sie begonnen hat.
www.meister-bafoeg.info
Weiter gibt es die Begabtenförderung, die Förderung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein
uvm. .
www.begabtenfoerderung.de
www.schleswig-holstein.de
Bei der Begabtenförderung darf der Antragsteller nicht älter als 25 Jahre alt sein. Für das Stipendium gibt es einen NC, der bei der Förderstelle erfragt werden kann. Einige Schüler haben hier Anträge gestellt, die auch schon genehmigt wurden.
Bei allen Förderprogrammen ist es wichtig, dass der Antragsteller eine abgeschlossene Berufsausbildung hat, der Wohn- bzw. Arbeitssitz im jeweiligen Bundesland liegt, die Anmeldung zur Weiterbildung erst nach der Förderzusage ausgefüllt wird, usw.
Alle weiteren Informationen erhaltet Ihr/Sie unter den o.a. Links oder Ihr/Sie googelt einfach mal in Eurem/Ihrem jeweiligen Bundesland nach möglichen Programmen.
Erfahrt Ihr/Sie noch von weiteren Fördermöglichkeiten, so freuen wir uns über eine kurze Info, die wir dann ebenfalls veröffentlichen.
ERGÄNZUNG:
Info einer Schülerin aus Leipzig:
Es gibt eine Förderung über den europäischen Strukturfonds! Die Antragstellung ist möglich für Selbständige und für AN, wenn der AG den Antrag stellt. Es werden bis zu 70% der kompletten Kosten gezahlt (in den verschiedenen Bundesländern gibt es Banken, die über diese Förderung entscheiden). Auch hier ist es wichtig, den Antrag vor Anmeldung zur Weiterbildung zu stellen - im Internet! -
Diese ESF Förderung umfasst alle o.g. Föderprogramme. Mit der Föderung über 70% ist hier die SAB angesprochen und in NRW der Bildungsscheck (s. Links)
Wir hoffen, dass wir Euch damit helfen konnten. Die Informationen sind aus den Erfahrungen der letzten Jahre nur kurz zusammengefasst. Leider gibt es hier immer wieder kurzfristige Änderungen in den einzelnen Programmen, die uns z.T. auch erst später erreichen.
Susanne Bahr, 29.3.2010
Ergänzung 23.4.2010/15.7.2010/29.9.2010/16.11.2010/12.4.2011/30.6.2011

