News vom: 22.12.2011
Bachelor –Master – oder D.O. ???
Im Rahmen der Diskussion um die Akademisierung der Osteopathie und der unterschiedlichen Ausbildungswege wird viel und kontrovers diskutiert.
Zurzeit wird von den meisten Osteopathieschulen der „akademische Abschluss“ als Bachelor oder Master propagiert.
Die STILL ACADEMY Osteopathie GmbH hat nach heutigem Erkenntnisstand folgende Haltung zu der komplexen Thematik:
Zurzeit wird von den meisten Osteopathieschulen der „akademische Abschluss“ als Bachelor oder Master propagiert.
Die STILL ACADEMY Osteopathie GmbH hat nach heutigem Erkenntnisstand folgende Haltung zu der komplexen Thematik:
Es müssen zunächst drei Gesichtspunkte auseinandergehalten werden:
- Was dient der Osteopathie als „angewandter Humanwissenschaft“? Wie fördern wir die kritische Selbstreflexion unserer Diagnose und Behandlungsverfahren? Wie können wir unser Berufsbild in seiner Individualität entwickeln? Wie befördern wir sinnvoll und zielführend die Wahrnehmung der Osteopathie als eigenständige Disziplin im Gesundheitssystem?
Seit bald 15 Jahren wurden sogenannte „D.O – Arbeiten“ unter Betreuung der Akademie für Osteopathie in zunehmend hoher Qualität erstellt. Dass die deutsche Osteopathie international so positiv wahrgenommen wird, liegt in hohem Maße am Respekt vor der Leistung dieser Arbeiten. Werden auf internationalen Kongressen ausgewählte Arbeiten vorgestellt, sind es häufig die, die bei uns unter Regie der Akademie unter den genannten Bedingungen erstellt wurden und werden.
Die Betreuung- und Förderung der Osteopathen ist stabil und gut organisiert und wird weiterentwickelt. Noch gibt es keine ernsthafte Alternative.
Wir sind entschieden für die konstruktive Unterstützung dieses bewährten Systems.
- Was dient dem Einzelnen unter formalrechtlichen Gesichtspunkten? Hier wird meist vermittelt, dass der Erwerb eines Bachelor- oder Masterabschlusses die bestmögliche Sicherheit bietet berufliche Anerkennung zu bekommen, wenn die Osteopathie einmal anerkannt werden sollte.
Hier muss unterschieden werden zwischen einem akademischen Abschluss, der sich an ein grundständiges Studium der Osteopathie anschließt, also wirklich ein „osteopathischer Abschluss“ ist. Hier ist dann die schriftliche Arbeit impliziter, wissenschaftlich relevanter Anteil der Abschlussprüfung innerhalb des osteopathischen Studienganges.
Anders die jetzt mehrfach propagierten BSc oder MSc Abschlüsse, die im Rahmen von sehr teuren Weiterbildungsangeboten von privaten Fachhochschulen angeboten werden. Hier wird mit sogenannten Creditpoints gerechnet, deren zeitlicher und inhaltlicher Gegenwert nicht zu erkennen ist. Da ist ein weit gestreutes Basisangebot, das für etwa 10 Berufsgruppen gleich ist, durch einige osteopathierelevante Zusatzkurse ergänzt und führt dann zu einem Abschluss, dessen Relevanz weder für den Einzelnen, noch für die Osteopathie erkennbar ist.
- Was dient dem Einzelnen unabhängig rechtlicher Relevanz in seinem individuellen beruflichen Selbstverständnis?
Der „D.O.“ als Markenzeichen der Osteopathen hat bis heute weltweit hohen informellen Wert, wenn es gilt den gut ausgebildeten, den seriösen, den ausschließlich osteopathisch arbeitenden Osteopathen zu bezeichnen und herauszustellen. Das subjektive Gefühl alles Mögliche getan und geleistet zu haben, um sich nun als Osteopath weiterentwickeln zu können ist für sehr viele dann gültig erreicht, wenn sie auch noch die Anstrengung der anspruchsvollen Arbeit auf sich genommen und hinter sich gebracht haben. Ein langer Weg endet an dieser Stelle und der D.O. kennzeichnet gleichzeitig den Beginn der verbleibenden beruflichen Wegstrecke.
Es ist nicht absehbar, wann ein anderer osteopathischer Abschluss diese emotionale Bedeutung haben wird. Auch wenn für die heute jungen Osteopathiestudenten die akademischen Abschlüsse zum Bachelor und Master selbstverständlich werden, sie haben eben leider weder nennenswerte osteopathische noch formalrechtliche Relevanz. Sicher gibt es auch Osteopathen D.O., die leider keineswegs ausschließlich osteopathisch arbeiten, sowie Osteopathen ohne D.O., die mit leidenschaftlichem Selbstverständnis ganz osteopathisch arbeiten. Und doch sehen wir die Gesamtsituation so, wie beschrieben.
Der gemeinsame Nenner, den die meisten Osteopathieschulen in Deutschland gemeinsam definiert haben und bis heute im wesentlichen auch umsetzen besagt, dass neben dem erfüllten Curriculum und Prüfungen nach der Prüfungsordnung der „BAO“ eine „Abschlussarbeit“ erstellt werden muss.
Dieser Abschluss hat heute keine rechtliche Relevanz. Es würde aber unserer Ansicht nach dann eine Bedeutung gewinnen, wenn die Osteopathie einmal anerkannt werden sollte und eine Übergangslösung für „fertige Osteopathen“ gesucht wird.
Auf dem Wege zur D.O. –Arbeit muss ein Exposé zur Arbeit erstellt werden. Das geprüfte und anerkannte Exposé gilt als Abschlussarbeit.
Somit empfehlen wir unseren Absolventen sich an die D.O.-Arbeit zu machen. Auf dem Wege dahin lernen sie sinnvolles zum wissenschaftlichen Arbeiten, erhalten den Abschluss, der uns wahrscheinlich gut aufstellt, wenn es einmal um die Anerkennung geht, und sie gehen konsequent weiter auf dem inhaltlich bestimmten Weg zum Osteopathen.
„Osteopathie und ihre Anerkennung“
"Ein Brief an Suchende im Gewirr der Informationen“
Liebe/r Interessent/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie treffen einen heiklen Punkt, um den es tatsächlich recht undurchsichtig ist.
Die Osteopathie ist formal als Beruf nicht anerkannt.
Das Land Hessen hat in einer Weiterbildungs- und Prüfungsordnung Ausbildungswege anerkannt, die bestimmten Richtlinien im Curriculum und in der Prüfungsordnung entsprechen. Schulen, die diese Richtlinien erfüllen und ihren Standort in Hessen haben, können sich dort anerkennen lassen. Wer in Hessen unter diesen Bedingungen seine Ausbildung gemacht hat, darf sich dort "Osteopath" nennen. Damit ist die Begriffsführung geschützt, nicht automatisch aber die Tätigkeit des Osteopathen, die in dem Umfang weiter ungeregelt ist. Hier eine Regelung zu erreichen ist eines der Ziele des Fachverbandes.
Diese Regelung gilt nur für Hessen und wird inzwischen in anderen Bundesländern nicht mehr angestrebt.
Die inhaltlichen Richtlinien sind unabhängig von Hessen, inzwischen weitgehender Konsens in allen Schulen, die vier-sechs Jahre lang ausbilden. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen und Vorgaben gibt es allerdings erhebliche Unterschiede.
Diese gilt es für Sie als Interessent/in wahrzunehmen und in persönlichem Gespräch, bei Hospitationen, bei sorgfältiger Durchsicht der Infomaterialien usw. für sich auszuwerten.
Es gibt keine formal stichhaltige Regelung für die Osteopathie in Deutschland. So sollten vor allem Ausbildungsinhalte, Konzeption, Erfahrung und Vielfalt der Dozenten ausschlaggebend sein.
Es gibt keine gültige staatliche Anerkennung des Berufes. Die genannte Anerkennung gilt für zwei Schulen und nur für deren Standort in Hessen und führt nicht wirklich weiter.
Ein ähnlich undurchsichtiges Thema ist die Frage der Akademisierung im Sinne der angebotenen Bachelor und Masterabschlüsse. Auch da gilt heute: Nichts von allem führt zu einer Berufserlaubnis. Nur der Arzt oder Heilpraktiker ist wirklich legitimiert die Osteopathie in vollem Umfang auszuüben.
Bislang bieten die Inhalte der Bachelorweiterbildungen wenig Substanz für die Osteopathie. Der Titel qualifiziert weder osteopathisch inhaltlich, noch formal rechtlich.
(Nicht zu verwechseln sind die genannten Bachelor/ Master-weiterbidlungen mit dem grundständigen Studiengang, der jetzt in Idstein von der Freseniushochschule angeboten wird. Aber auch dort wird die Heilpraktikererlaubnis zu Legitimation gebraucht und angestrebt.)
Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir würden uns freuen, Sie an einem unserer Infotage kennen zu lernen.
Ihr STILL Team

