Neues aus dem Verband News vom: 06.04.2009

Staatliche Anerkennung als Osteopath/in im Rahmen der Übergangsregelung

Info zur Weiterbildungs- und Prüfungsordnung im Bereich der Osteopathie (WPO-Osteo)...

Liebe Schüler/innen,

die staatliche Anerkennung als Osteopathin/Osteopath können alle, die dort wohnen oder arbeiten, bei dem Regierungspräsidium in Darmstadt  beantragen.

Auf Grund der von uns bereits eingereichten Unterlagen brauchen keine individuellen Nachweise über die STILL ACADEMY Osteopathie GmbH und die Inhalte der Ausbildung mehr von Euch vorgelegt werden.

Die detaillierten Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sowie die erforderlichen Unterlagen könnt Ihr auf der Homepage der Behörde abrufen:

www.rp-darmstadt.hessen.de unter der Rubrik:
„Arbeit &Soziales“/“Gesundheitsfachberufe“/“Weiterbildung Osteopathie“ .

Geschrieben von: susanne     
Mittwoch, 18. Februar 2009 um 10:44


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